Auswahl Löschmittel

Bei der Auswahl von Löschmitteln (Brandbekämpfungsmitteln) müssen Sie systematisch eine Reihe technischer und organisatorischer Kriterien berücksichtigen. Nachfolgend ist dies in einer Infografik dargestellt und darunter eine Erläuterung in Wort und Schrift.

1. Was ist die Brandklasse?

Für welche Art von Brand muss das Löschmittel geeignet sein:

  • A: Feste Stoffe (Holz, Papier)
  • B: Flüssigkeiten (Benzin, Öl)
  • C: Gase
  • D: Metalle
  • F: Fette (Küchenbrände)

Wählen Sie anschließend ein passendes Löschmittel aus.


2. Elektrische Risiken

Ist elektrische Spannung vorhanden, ist es wichtig, dass das Löschmittel den Strom nicht leitet. Wasser leitet Elektrizität, aber CO₂ oder Pulver zum Beispiel nicht.


3. Wirksamkeit und Löschleistung

  • Wie schnell löscht das Mittel den Brand?
  • Wie groß ist die Löschleistung (z.B. 21A, 183B)?

Dies wird in Klassifizierungen nach Normen festgelegt.


4. Umgebungsfaktoren

  • Drinnen oder draußen?
  • Temperatur (Frostempfindlichkeit von Wasserlöschern)
  • Belüftung (CO₂ kann Erstickungsgefahr darstellen)

5. Personensicherheit

  • Giftigkeit des Löschmittels
  • Sichtbarkeit während des Gebrauchs (Pulver erzeugt Staubwolken)
  • Erstickungsgefahr (CO₂)

6. Folgeschäden

  • Wasser → Wasserschaden
  • Pulver → Korrosion und Verschmutzung
  • CO₂ → minimale Schäden (für IT-Räume geeignet)


7. Wartung und Instandhaltung

  • Planen Sie auch die regelmäßige Kontrolle der Löschmittel ein.
  • Und überprüfen Sie die Lebensdauer des Löschmittels.


8. Platzierung und Zugänglichkeit

  • Löschmittel müssen leicht und schnell zugänglich sein.
  • Zudem muss eine ausreichende Abdeckung gewährleistet sein, damit die Gehstrecke begrenzt ist.

Gesetzgebung und Normen

Neben NEN-Normen spielen auch folgende eine Rolle:

  • Bauverordnung / Bauwerk-Umwelt-Verordnung (Bbl)
  • Arbeitsschutzgesetzgebung (RI&E-Pflicht)

Bei der Auswahl und Anwendung von Löschmitteln sind u.a. folgende Normen relevant:

  • NEN 2559
    Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern
  • NEN-EN 3 (Reihe)
    Anforderungen, Leistungsmerkmale und Prüfungen von tragbaren Feuerlöschern
  • NEN 4001
    Projektierung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern
  • NEN 3011
    Sicherheitsfarben und -zeichen (Kennzeichnung von Löschmitteln)
  • NEN-EN 1866
    Fahrbare Feuerlöscher

In Tabellenform


Richard Winter

Vielleicht auch interessant?

Alles über die CE-Kennzeichnung

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle Themen rund um die CE-Kennzeichnung. Von einer ersten Einführung bis hin zu spezifischen Richtlinien und praktischen Tools.

 

Einführung & Tools

Einführung CE-Kennzeichnung

Eine übersichtliche Einführung in die CE-Kennzeichnung: Was ist sie, wann ist sie verpflichtend und wie geht man vor? Der Ausgangspunkt für jeden, der mit der CE-Kennzeichnung zu tun hat.

Mehr lesen →
Nützliche Tools für die CE-Kennzeichnung

Ob ein Produkt CE-gekennzeichnet werden muss, hängt von den anwendbaren Richtlinien oder Verordnungen ab. Auf dieser Seite finden Sie nützliche Tools, um dies schnell festzustellen.

Mehr lesen →
CE-tool.com – Erstellen Sie die CE-Dokumentation

CE-tool.com ist ein kostenloses Online-Programm, mit dem Sie die CE-Dokumentation für Ihr Produkt erstellen können. Basierend auf verständlichen Fragen wählt das System die richtigen Richtlinien aus und präsentiert die Anforderungen in einer übersichtlichen Ordnerstruktur.

Mehr lesen →
Konformitätserklärung

Jede Richtlinie enthält die Elemente, die in der Konformitätserklärung enthalten sein müssen. Mit dieser Erklärung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den anwendbaren Richtlinien entspricht. CE-tool.com generiert die Erklärung automatisch auf Niederländisch und Englisch.

Mehr lesen →
Wann ist eine benannte Stelle obligatorisch?

Ob Sie eine benannte Stelle (Notified Body, NoBo) beauftragen müssen, hängt von der Richtlinie oder Verordnung ab, die für Ihr Produkt gilt. Faustregel: Je risikoreicher das Produkt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine NoBo obligatorisch ist.

Mehr lesen →
Was kostet die CE-Kennzeichnung?

Die Kosten für die CE-Kennzeichnung hängen stark von der Komplexität des Produkts ab. Euronorm hilft bei der Erstellung der CE-Dokumentation für eine Vielzahl von Produkten, von Beleuchtung bis zu Maschinen und von Spielzeug bis zu komplexen Anlagen.

Mehr lesen →
Verpflichtungen des Importeurs

Als Importeur von Produkten aus Drittländern sind Sie verpflichtet zu beurteilen, ob die Waren den anwendbaren Richtlinien entsprechen. Lesen Sie hier, was das in der Praxis bedeutet.

Mehr lesen →
Beratung zur CE-Kennzeichnung

Benötigen Sie Hilfe beim CE-Prozess? Euronorm hilft mit Beratungsleistungen, maßgeschneiderten Kursen und der Erstellung technischer Dossiers für eine Vielzahl von Produkten.

Mehr lesen →

Maschinen & Anlagen

CE-Kennzeichnung von Maschinen

Bei der CE-Kennzeichnung einer Maschine beginnt man mit der Festlegung der anwendbaren Richtlinien. Die Richtlinien bilden den Rahmen, der eingehalten werden muss, danach geht es in spezifischen Bereichen um die Normen.

Mehr lesen →
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Lesen Sie, was dies für Ihren CE-Prozess bedeutet und welche Änderungen vorgenommen wurden.

Mehr lesen →
Änderungen der Maschinenverordnung gegenüber der Maschinenrichtlinie

Was sind die wichtigsten Änderungen bei der Einführung der neuen Maschinenverordnung? Ein praktischer Vergleich für Maschinenbauer, die wissen möchten, was sich ändert.

Mehr lesen →
Was ist eine unvollständige Maschine?

Viele Produkte sind Teilsysteme, die irgendwo eingebaut werden. In der CE-Kennzeichnung kennen wir den Begriff „unvollständige Maschine“ nur in der Maschinenverordnung. Lesen Sie, wann dies zutrifft und welche Verpflichtungen bestehen.

Mehr lesen →
Was ist eine wesentliche Änderung?

Ein bestehendes Produkt kann so geändert werden, dass die aktuelle CE-Kennzeichnung ungültig wird. In der Maschinenverordnung wird dies als „wesentliche Änderung“ bezeichnet. Lesen Sie, wann eine neue CE-Kennzeichnung obligatorisch ist.

Mehr lesen →

Elektrische Produkte & Beleuchtung

Elektrische Produkte CE-Kennzeichnung

Stellen Sie ein Produkt her, das an 230V oder 400V angeschlossen wird? Dann gilt oft die Niederspannungsrichtlinie. Lesen Sie, wie Sie den Anwendungsbereich bestimmen und welche Schritte Sie durchlaufen müssen.

Mehr lesen →
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die Niederspannungsrichtlinie gilt für elektrische Produkte, die an eine Nennwechselspannung zwischen 50V und 1.000V oder Gleichspannung zwischen 75V und 1.500V angeschlossen werden. Beachten Sie die Ausnahmen.

Mehr lesen →
EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Wenn ein Produkt Elektronik enthält, fällt es fast immer unter die EMV-Richtlinie. Diese Richtlinie befasst sich mit der Emission und Immunität elektromagnetischer Wellen. Beachten Sie die Ausnahmen.

Mehr lesen →
Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU

Die Funkgeräterichtlinie (RED) gilt für Funkgeräte: elektrische oder elektronische Produkte, die absichtlich Funkwellen für die Funkkommunikation oder Funkortung aussenden und/oder empfangen.

Mehr lesen →
RoHS 2011/65/EU

Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung umweltgefährdender Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten. Sie gilt für Produkte, die unter die EMV-, RED- und/oder Niederspannungsrichtlinie fallen.

Mehr lesen →
Beleuchtungskörper

Beleuchtungskörper fallen fast immer unter die Niederspannungsrichtlinie. Bei Verwendung von Dimmern gilt auch die EMV-Richtlinie und die RoHS-Richtlinie für das Verbot gefährlicher Stoffe.

Mehr lesen →

Sonstige Richtlinien & Produkte

Druckhaltende Produkte – Druckgeräterichtlinie

Verwenden Sie druckhaltende Teile wie Kessel, Tanks, Rohrleitungen und Armaturen in einer Baugruppe? Dann kann die Druckgeräterichtlinie (PED) Anwendung finden. Ob die PED gilt, hängt von Druck, Volumen und Medium ab.

Mehr lesen →
ATEX 114 – Explosionsgefährdete Bereiche

ATEX 114 gilt, wenn Sie ein Produkt herstellen, das in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet wird. Die Zoneneinteilung des Kunden bestimmt, welche Kategorie das Produkt erfüllen muss.

Mehr lesen →
Spielzeugrichtlinie

Für Spielzeug gelten Sicherheitsanforderungen bezüglich Entflammbarkeit, chemischer Zusammensetzung und mechanischer Eigenschaften. Die Konformität wird durch Prüfberichte gemäß EN 71 belegt.

Mehr lesen →

 

Haben Sie Fragen zur CE-Kennzeichnung? Kontaktieren Sie uns unter richard@euronorm.net oder sehen Sie sich unsere Beratungsleistungen an.

 

Autor: Drs. Richard Winter

 

Alles über NEN 3140

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Themen rund um NEN 3140: von der Ernennung von Personen bis zur Inspektion von elektrischen Anlagen und sicherem Arbeiten.

 

Einführung & Anweisungen

Elektrische Sicherheitsanforderungen NEN 3140

Im Bereich der elektrischen Sicherheit ist es Aufgabe des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass elektrische Anlagen, Geräte und Apparate sicher verwendet werden können. NEN 3140 bildet hierfür den Rahmen.

Mehr lesen →
Anweisungen NEN 3140 – IV, WV, VP und VOP

Gemäß NEN 3140 müssen Personen vom höchsten Verantwortlichen der Organisation schriftlich benannt werden. Lesen Sie alles über die Ernennungen des Anlagenverantwortlichen, Arbeitsverantwortlichen, Fachkundigen und VOP.

Mehr lesen →
Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher (IV/WV)

Der Anlagenverantwortliche (IV) ist verantwortlich für die Sicherheit elektrischer Anlagen und die Ernennung anderer Funktionsträger. Der Arbeitsverantwortliche (WV) ist verantwortlich für die Sicherheit während der Arbeiten.

Mehr lesen →
Fachkundige Person (VP)

Eine fachkundige Person hat mindestens eine niedrigere Ausbildung in Energietechnik oder gleichwertig und ist in ihrem Fachgebiet versiert. Die VP darf selbstständig elektrotechnische Arbeiten ausführen.

Mehr lesen →
Ausreichend unterwiesene Person (VOP)

Ausreichend unterwiesene Personen sind nicht-elektrotechnische Personen, die in begrenztem Umfang elektrotechnische Arbeiten ausführen dürfen, sofern sie über die elektrischen Gefahren, denen sie begegnen können, unterwiesen wurden.

Mehr lesen →

Inspektionen

Inspektionen NEN 3140

NEN 3140 stellt Anforderungen an die Inspektion von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln. Diese müssen regelmäßig durchgeführt werden, wobei der Anlagenverantwortliche die Inspektionshäufigkeit festlegt.

Mehr lesen →
Alles über die Inspektion elektrischer Geräte

Die NEN 3140 Prüfung elektrischer Geräte besteht aus einer Sichtprüfung und Messungen. Lesen Sie alles über die Sichtkontrolle, die Messungen, wer befugt ist und häufig gestellte Fragen.

Mehr lesen →
Prüfplaketten für Inspektionen

Nach einer NEN 3140 Inspektion ist es üblich, eine Prüfplakette auf dem elektrischen Gerät oder Arbeitsmittel anzubringen. So ist auf einen Blick ersichtlich, wann das Mittel zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung geplant ist. Unsere Vinyl-Prüfplaketten (25 mm) sind für alle gängigen Arbeitsmittel geeignet.

Prüfplaketten ansehen →

Sicheres Arbeiten

Spannungsfreischaltung bei elektrotechnischen Arbeiten

Bei elektrotechnischen Arbeiten muss die Anlage oder das Gerät spannungsfrei gemacht werden. Es gibt zwei Varianten: spannungsfreies Schalten für elektrotechnische Arbeiten und für nicht-elektrotechnische Arbeiten. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Situation.

Mehr lesen →
Spannungsfreischaltung für nicht-elektrotechnische Arbeiten

Bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten geht es darum, dass das Gerät nicht unbeabsichtigt anläuft. Die Anforderungen hierfür sind weniger streng als bei elektrotechnischen Arbeiten.

Mehr lesen →
Lock Out Tag Out (LOTO)

Lock Out Tag Out (LOTO) ist ein Sicherheitsprotokoll, das verhindert, dass Maschinen oder Anlagen während Wartung, Reinigung oder Reparatur unbeabsichtigt eingeschaltet werden. Bei risikoreichen Arbeiten zwingend erforderlich.

Mehr lesen →

Kurse NEN 3140

Kurs NEN 3140 – Ausreichend unterwiesene Person (VOP)

Online-Kurs für Personen, die gemäß NEN 3140 als VOP benannt werden müssen. Abschluss mit Zertifikat.

Kurs ansehen →
Kurs NEN 3140 – Fachkundige Person (VP)

Online-Kurs für Elektrotechniker, die gemäß NEN 3140 als VP benannt werden. Abschluss mit Zertifikat.

Kurs ansehen →
Kurs NEN 3140 – Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher (IV/WV)

Online-Kurs für IV und WV gemäß NEN 3140. Abschluss mit Zertifikat.

Kurs ansehen →
Kurs NEN 3140 – Inspektion elektrischer Geräte

Online-Kurs zur regelmäßigen Inspektion elektrischer Geräte gemäß NEN 3140. Inklusive Inspektionsliste in WORD. Abschluss mit Zertifikat.

Kurs ansehen →
Kurs Lock Out Tag Out (LOTO)

Online-Kurs über das LOTO-Verfahren zur sicheren Außerbetriebnahme elektrischer Anlagen. Abschluss mit Zertifikat.

Kurs ansehen →

 

Haben Sie Fragen zur NEN 3140? Kontaktieren Sie uns unter richard@euronorm.net.

 

Autor: Drs. Richard Winter

 

Alles zur Prüfung von Arbeitsmitteln

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitsmittel, die durch Verschleiß oder Alterung eine Gefahr darstellen können, regelmäßig überprüft werden.

Klicken Sie auf die untenstehenden Links für weitere Informationen.

Inspektion von Elektrogeräten

Die NEN 3140-Prüfung besteht aus einer Sichtprüfung und einigen Messungen. Elektrogeräte müssen regelmäßig von einer ausreichend unterwiesenen Person (VOP) mit den entsprechenden Kenntnissen und Messgeräten geprüft werden.

Mehr lesen →
Inspektion von Leitern, Treppen und Rollgerüsten

Steighilfen wie Leitern, Treppen und Rollgerüste müssen regelmäßig überprüft werden. Leitern und Treppen müssen der NEN 2484 oder EN 131 entsprechen, Rollgerüste der EN 1004. Die Inspektion umfasst eine Sichtprüfung anhand einer Inspektionsliste.

Mehr lesen →
Inspektion von Hebezeugen

Hebezeuge wie Hebebänder, Kettenzüge und Drahtseilschlingen müssen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden (Arbeitsschutzgesetz Art. 7.20). Überprüfen Sie immer, ob die Geräte CE-gekennzeichnet sind.

Mehr lesen →
Inspektion von Absturzsicherungsmitteln

Auffanggurte, Seile und Dämpfer müssen regelmäßig überprüft werden. Beginnen Sie immer mit der Feststellung des Baujahres, da viele Hersteller eine maximale Nutzungsdauer (oft 8 Jahre) angeben, unabhängig vom Zustand des Produkts.

Mehr lesen →
Inspektion von Lagerregalen

Für die Inspektion von Lagerregalen wird die NPR 5055 verwendet. Diese enthält Anforderungen unter anderem an die Nulldokumentation, die D/T-Platte, Verformungen von Trägern und Ständern sowie das Layout des Lagers.

Mehr lesen →
Inspektion von Not-Aus-Einrichtungen

Not-Aus-Einrichtungen müssen nachweislich regelmäßig überprüft werden. Erfassen Sie zunächst alle Sicherheitssysteme, führen Sie ein Null-Audit durch und planen Sie dann die regelmäßige Kontrolle – oft durch den eigenen technischen Dienst durchzuführen.

Mehr lesen →
Prüfplaketten für Inspektionen

Nach einer Inspektion ist es üblich, eine Prüfplakette am Arbeitsmittel anzubringen. So ist auf einen Blick ersichtlich, wann das Gerät zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung geplant ist. Unsere Vinyl-Prüfplaketten (25 mm) sind für alle gängigen Arbeitsmittel geeignet.

Prüfplaketten ansehen →

 


Autor: Drs. Richard Winter

 

Wie erhalte ich einen Firmen-Login?

Inzwischen haben wir umfassende Erfahrung in der Entwicklung von Online-Kursen. Wir geben ein paar Beispiele.

 

Beispiel Kunde 1: NEN 3140 und NEN 3840 online für IV, WV, VP

Aufgrund der Art der Tätigkeiten war es für diesen Kunden schwierig, Gruppen für einen Präsenzkurs zusammenzubekommen. Die Mitarbeiter arbeiteten zum Beispiel in Schichten und an Orten, die mit dem Auto nicht erreichbar waren. Es lag also nahe, „etwas“ online zu erstellen und einen einzigen „Präsenzkurs“ für neue Mitarbeiter anzubieten.

Nach dem ersten Kontakt mit dem Kunden konnten wir ein Angebot auf der Grundlage der Anzahl der Personen, die an den Online-Schulungen teilnehmen würden, und der Anzahl der benötigten Präsenzschulungen unterbreiten. Dies wurde akzeptiert, und es wurden Fotos und Videos erstellt. Außerdem haben wir die vorhandenen Arbeitsanweisungen und Verfahren, und davon gab es einige, in die Kurse integriert. Anschließend haben wir den ersten Entwurf in MP4 (Videos) erstellt, in dem die Fotos und Videos sowie natürlich die im Unternehmen gültigen Verfahren enthalten waren. 

Beispiel Kunde 2: NEN 3140 WV, VP und VOP und 8 Toolboxen

Dieser Kunde hat Mitarbeiter, die an ganz verschiedenen Standorten stationiert sind, und auch hier erwies es sich als schwierig, Gruppen für einen altmodischen Kurs mit Kaffee und Kuchen zusammenzubekommen. Auch hier wurde entschieden, dies online zu organisieren. Hinter dem Login wurden 3 Kurse (WV, VP und VOP NEN 3140) und insgesamt 8 Toolboxen platziert. Alles wird mit einer Prüfung und einem Zertifikat abgeschlossen, die dann beim Kunden in einem von ihm angegebenen Postfach landen.

 

Beispiel Kunde 3: Gasmessung in beengten Räumen

Bei einem anderen Kunden bestand der Wunsch, eine Einweisung für die Schachtwache zu geben und auch eine Einweisung, wie Gasmessungen vor dem Betreten eines beengten Raumes durchgeführt werden. Auch hier haben wir während des Erstgesprächs Fotos und Videos gemacht und gefragt, ob es interne Verfahren oder Arbeitsanweisungen gibt. Dieser Kurs besteht letztendlich aus 2 MP4-Dateien, in denen der Stoff klar erklärt wird und auch die Funktionsweise des Gasmessgeräts erläutert wird. Dafür wurde ihr Messgerät verwendet und wir haben die Demonstration bei ihnen vor Ort gefilmt.

Beispiel Kunde 4: Inspektion von Arbeitsmitteln (3 Standardkursmodule)

Bei diesem Kunden bestand der Wunsch, für ca. 6 Personen 3 Inspektionskurse (Inspektion von elektrischen Geräten, Inspektion von Kletterausrüstung und Inspektion von Hebezeugen) hinter dem Firmen-Login zu platzieren. Danach wurde die E-Mail-Adresse eingerichtet und fertig. Die Kosten hierfür sind die gleichen, als wenn man diese Kurse für 6 Personen kauft, nur ist es praktischer mit der Verwaltung der Zertifikate. 

 

Beispiel Kunde 5: CE-Kennzeichnung mit Dossierbildung

Für diesen Kunden haben wir einen englischsprachigen Online-Kurs zur CE-Kennzeichnung eingerichtet. In dieser Organisation gibt es nur komplexe Projekte, die mehrere Jahre dauern und an denen weltweit verschiedene Organisationen beteiligt sind.

Während des Erstgesprächs bestand daher der klare Wunsch, ein Dokument zu entwickeln, das das Projekt von Anfang bis Ende im Prozess begleitet und das bei der Fertigstellung im Grunde alle für die CE-Kennzeichnung erforderlichen Bestandteile enthält. Den Online-Kurs haben wir schließlich aus 8 MP4-Dateien (Videos) aufgebaut, wobei jedes Video parallel zu einem Register des Dossiers lief. 

 

Einladungen an Teilnehmer versenden Sie selbst

Um die Einladung der Teilnehmer reibungslos zu gestalten, erstellen wir immer noch ein PDF mit Informationen, die der Kunde an seine Teilnehmer senden kann. In diesem PDF finden die Teilnehmer eine kurze Beschreibung und den Link zu den Kursen sowie das Passwort. 

 

Zertifikate kommen automatisch in Ihr Postfach

Nachdem ein Teilnehmer den Kurs absolviert hat, muss er/sie eine Prüfung ablegen, und nach Bestehen der Prüfung folgt ein Zertifikat. Diese Zertifikate werden an eine Person beim Kunden weitergeleitet, was wir im Voraus einstellen, sodass der Kunde leicht nachvollziehen kann, wer welchen Kurs belegt hat.

 

Was kostet das?

Früher war es eine Heidenarbeit, einen maßgeschneiderten Kurs in WP 5.1 zu erstellen, ganz zu schweigen von Overheadfolien, die danach noch gedruckt werden mussten, denn auch das war kein Kinderspiel. Das ist heutzutage wesentlich einfacher, und die meisten Kurse haben wir natürlich vorrätig und nutzen sie dann auch als Grundlage für maßgeschneiderte Lösungen. Die Kosten für die Einrichtung eines Firmen-Logins für beispielsweise 6 Personen, die 3 Kursmodule (keine Maßanfertigung) absolvieren müssen, entsprechen dem Gesamtbetrag der Kurse, die Sie normalerweise auf unserer Website bezahlen würden. Wenn Sie eine Maßanfertigung wünschen, bei der wir auch Arbeitsanweisungen, Verfahren usw. berücksichtigen, ist das oft etwas teurer, aber wenn Sie 50 Mitarbeiter haben, scheuen wir uns nicht, etwas mehr Arbeit zu investieren. Schließlich ist es auch eine langfristige Beziehung, die man miteinander aufbaut.

 

Wenn Sie auch so etwas in Erwägung ziehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Richard Winter / richard@euronorm.net / 06 27262529

 

 

Ich hätte gerne die Bedienungsanleitung in digitaler Form.

Mit der neuen Maschinenverordnung werden auch digitale Bedienungsanleitungen möglich und sogar empfohlen.

Wir haben inzwischen einige Bedienungsanleitungen im Videoformat erstellt und ich muss sagen, zu unserer vollsten Zufriedenheit. Es war natürlich schon lange so, dass man bei einem Problem kurz auf YouTube sucht und nicht in der faustdicken Bedienungsanleitung. Und, siehe da, auf YouTube fand man oft jemanden, der ein Video zusammengebastelt hatte, das das Problem sofort verständlich machte. Wie schön ist das?

Haben Sie auch Interesse an einer digitalen Bedienungsanleitung für Ihr Produkt, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Philip Warneke

 

 

 

 

IP-Schutzarten

Für die ausreichend unterwiesene Person (VUP) nach NEN 3140 sind Verteileranlagen oder beispielsweise Schaltschränke zugänglich, müssen aber berührungssicher sein, also IP 2x. Ist dies nicht der Fall und Sie werden sie auch nicht berührungssicher machen, darf die VUP dort nicht hinein.

Oft sind diese Schutzklassen bei NEN 3140 und auch bei ATEX-Implementierungen relevant. Wenn Sie Unterstützung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.

Nachfolgend noch eine Übersicht der IP-Schutzarten.

Muss ich eine Benannte Stelle beauftragen?

Ob Sie eine benannte Stelle (NoBo) einschalten müssen, hängt von der Richtlinie oder Verordnung ab, die für Ihr Produkt gilt. Eine Faustregel besagt, dass die Wahrscheinlichkeit größer ist, wenn es sich um ein recht risikoreiches Produkt handelt, wie z. B. eine medizinische Anwendung oder ein Produkt für den Einsatz in explosionsgefährdeten Umgebungen usw. Auch bei Produkten unter Druck, insbesondere bei Gas und dann auch noch einem gefährlichen Gas, ist es wahrscheinlich, dass eine Benannte Stelle eingeschaltet werden muss. In einem kurzen Video geben wir eine Erklärung. Und wenn Sie weiter nach unten scrollen, geben wir weitere Erklärungen zu einer Reihe von Richtlinien/Verordnungen.

 

Eine NoBo ist eine bei der Europäischen Kommission gemeldete Prüfstelle. Eine Übersicht über die NoBos finden Sie in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission. Ob Sie verpflichtet sind, eine NoBo einzuschalten, hängt von den Risiken des Produkts ab. So ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass bei einem gefährlichen Produkt das Einschalten einer NoBo obligatorisch ist. Die Maschinenverordnung enthält eine Liste von „gefährlichen Maschinen“, die aus Teil A und Teil B besteht. Steht das Produkt in Teil A, muss eine NoBo eingeschaltet werden; steht es in Teil B, ist dies erlaubt, aber nicht zwingend.

In der EMV-Richtlinie, der Niederspannungsrichtlinie und auch der RED-Richtlinie muss nicht immer eine Notified Body eingeschaltet werden, sofern die Nachweise (=Tests) auf der Grundlage bestimmter (harmonisierter) Normen durchgeführt wurden. Diese Tests dürfen Sie oft selbst durchführen oder ein Prüflabor (das keine Notified Body ist) damit beauftragen.

Zusammenfassend ist die Beauftragung einer Notified Body bei Hochrisikoprodukten wie Medizinprodukten, Produkten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen und bestimmten gefährlichen Maschinen obligatorisch. Dies gilt jedoch erst ab einer bestimmten Kategorie.

Das ist ja schön und gut, aber wie finde ich heraus, ob ich eine benannte Stelle einschalten muss?

  1. Stellen Sie die Richtlinien fest, die auf Ihr Produkt anwendbar sind.
  2. Suchen Sie in der/den Richtlinie(n) nach etwas, das wie „Konformitätsbewertung“ aussieht.
  3. Prüfen Sie, ob Sie darin Hinweise finden, dass Sie es selbst tun dürfen oder nicht.
  4. Wenn die Beauftragung der Notified Body nicht vorgeschrieben ist, dürfen Sie es selbst tun und finden unterstützende Unterlagen und E-Learnings auf unserer Website.
  5. Wenn Sie eine Notified Body beauftragen müssen, finden Sie diese in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission.

Wir fassen die Bedingungen für die Beauftragung einer Notified Body pro Richtlinie zusammen, wir haben sie noch nicht auf Deutsch, aber die Geschichte ist wohl klar, denke ich.

Maschinenverordnung (gültig ab 2027)

Wenn Ihr Produkt in Teil A aufgeführt ist, müssen Sie also eine Notified Body einschalten. Nachfolgend sehen Sie, welche Produkte unter diesen Teil A fallen. Es gibt, wie zu erwarten, auch einen „Teil B“, auch hier handelt es sich um risikoreichere Produkte, aber bei den dort genannten Produkten darf der Hersteller die Konformität selbst feststellen.

TEIL A - MaschinenverordnungKategorien von Maschinen und zugehörigen Produkten, für die ein Verfahren gemäß Artikel 25 Absatz 2 anzuwenden ist
  1. Abnehmbare mechanische Übertragungssysteme, einschließlich ihrer Schutzvorrichtungen.
  2. Schutzvorrichtungen für abnehmbare mechanische Übertragungssysteme.
  3. Hebebühnen für Fahrzeuge.
  4. Handgehaltene Befestigungswerkzeuge mit explosionsgefährlicher Ladung und andere Schlagwerkzeuge.
  5. Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstlernendem Verhalten, die Methoden des maschinellen Lernens verwenden, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten.
  6. Maschinen mit integrierten, nicht eigenständig in Verkehr gebrachten Systemen mit vollständig oder teilweise selbstlernendem Verhalten, die Methoden des maschinellen Lernens verwenden, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten, nur in Bezug auf diese Systeme.

Aktuelle Maschinenrichtlinie

In der aktuellen Maschinenrichtlinie sehen Sie die Verpflichtung zur Beauftragung einer Notified Body im folgenden Diagramm.

EMV-Richtlinie

Bei selbst entworfenen oder zu entwerfenden Elektronikprodukten kann ein EMV-Test erforderlich sein, um die Konformität mit dieser Richtlinie nachzuweisen, da sonst kein schriftlicher Nachweis vorliegt. Solche Tests müssen jedoch nicht von einer benannten Stelle durchgeführt werden, sondern können auch im eigenen Haus unter der Bedingung durchgeführt werden, dass für die Durchführung der Tests harmonisierte Normen verwendet werden.

Beachten Sie bei den EMV-Tests, dass ein Bericht erstellt wird, mit dem (nachträglich) nachgewiesen werden kann, dass die Immunitäts- und Emissionsanforderungen der EMV-Richtlinie, deren Grenzwerte in bestimmten zur EMV-Richtlinie gehörenden Normen aufgeführt sind, erfüllt wurden.

Niederspannungsrichtlinie

Für die Niederspannungsrichtlinie gilt im Wesentlichen dasselbe wie für die EMV-Richtlinie: Auch hier müssen Sie einen Nachweis der Konformität erbringen, und bei Zukaufteilen prüfen Sie die Dokumentation. Handelt es sich um eine Eigenentwicklung, fehlt Ihnen oft dieser Nachweis und es muss ein Test durchgeführt werden. Verwenden Sie dafür harmonisierte Normen, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen. Diese Tests können Sie selbst durchführen oder auslagern.

ATEX 114 Richtlinie

Wenn Ihr Produkt für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt ist, fällt es unter ATEX 114. Handelt es sich um ein mechanisches Produkt (nicht elektrisch) und ist es für Zone 0 geeignet, müssen Sie eine benannte Stelle einschalten. Ist es ein elektrisches Produkt, das für Zone 0 und/oder 1 geeignet ist, muss dies ebenfalls geschehen.

Und, wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie keine benannte Stelle einschalten. Das ist natürlich erlaubt, aber aufgrund der Richtlinie nicht obligatorisch.

Wenn Sie eine benannte Stelle beauftragen müssen, fordern Sie mehrere Angebote an und prüfen Sie auch, welche Tests im Angebot aufgeführt sind, da wir oft feststellen, dass mehr Tests „angeboten“ werden, als tatsächlich erforderlich sind.

 

Autor: Drs. Richard Winter

Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte.

 

 

Was ist eine unvollendete Maschine?

Viele Produkte sind Teilsysteme, die irgendwo eingebaut werden, um ihre Funktion erfüllen zu können. In solchen Fällen scheint es auf den ersten Blick eine „unvollständige Maschine oder ein unvollständiges Produkt“ zu sein, da es ja noch nicht fertig ist, sondern nur ein Teil des Ganzen. In der CE-Kennzeichnung kennen wir den Begriff „unvollständige Maschine“ jedoch nur in der Maschinenverordnung. Das Produkt muss also zuerst in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, und erst dann kann beurteilt werden, ob es sich um eine „unvollständige Maschine“ handelt oder nicht. In der EMV-Richtlinie, der Niederspannungsrichtlinie, der Funkanlagenrichtlinie und beispielsweise in der Druckgeräterichtlinie kennen wir den Begriff „unvollständige Maschine“ nicht.

Onvoltooide Machine

Die Definition einer unvollständigen Maschine lautet gemäß Maschinenverordnung Artikel 2 Buchstabe g):

„Unvollständige Maschine“: Eine Baugruppe, die fast eine Maschine bildet, aber nicht selbstständig eine bestimmte Anwendung erfüllen kann. Ein Antriebssystem ist beispielsweise eine unvollständige Maschine. Eine unvollständige Maschine ist ausschließlich dazu bestimmt, in eine oder mehrere andere Maschinen oder andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengebaut zu werden, um eine Maschine zu bilden, für die diese Richtlinie gilt;

Ein Beispiel hierfür ist ein Elektromotor mit angebautem Reduktionsgetriebe oder ein Verbrennungsmotor oder ein Hochspannungsmotor.

„Eine Baugruppe, die fast eine Maschine bildet“ bedeutet, dass eine unvollständige Maschine ein Produkt ist, das Maschinen im engeren Sinne von Artikel 1 Absatz 1a gleichwertig ist, d.h. „eine Baugruppe miteinander verbundener Teile oder Komponenten, von denen sich mindestens eines bewegt, dem jedoch einige Elemente fehlen, um seine bestimmte Anwendung erfüllen zu können.

Unvollständige Maschinen müssen daher in andere (unvollständige) Maschinen eingebaut werden, damit deren bestimmte Anwendung erfüllt werden kann. Diese Zusammenstellung betrifft nicht die Montage eines Antriebssystems an einer Maschine, die ohne Antriebssystem geliefert wurde (Montage), sondern ist vom Hersteller dazu bestimmt, mit einem Antriebssystem versehen zu werden. Diese Zusammenstellung betrifft auch nicht den Anschluss am Verwendungsort oder an Kraft- oder Antriebsquellen. Eine Maschine, die von einem Benutzer aus Einzelteilen zusammengebaut werden muss, ist eine vollständige Maschine.

Die Frage, ob eine Maschine selbstständig eine sogenannte „bestimmte Anwendung“ erfüllen kann, ist das wichtigste Kriterium, um eine Maschine als unvollständige Maschine einzustufen. Maschinen müssen für eine bestimmte Anwendung nutzbar sein. Typische Maschinenanwendungen sind beispielsweise die Verarbeitung, Behandlung oder Verpackung von Materialien oder die Bewegung von Materialien, Gegenständen oder Personen. Eine falsche Interpretation des Begriffs „bestimmte Anwendung“ ist die oft gehörte Aussage „Unsere Maschine kann ihre Funktion erst erfüllen, wenn sie in die Produktionslinie eingebaut wird“. Nehmen Sie zum Beispiel eine Maschine, die mit eigener Steuerung geliefert wird, aber zwischen andere Maschinen platziert werden muss. Alleinstehend kann die Maschine ihre beabsichtigte Funktion nicht ausführen.  Trotzdem handelt es sich um eine vollständige Maschine, da die Maschine nach dem Anschließen der Energieversorgung und dem Anlegen der Steuersignale ihre eigene „bestimmte Anwendung“ innerhalb der Produktionslinie ausführen kann.

 

Es wird auch manchmal angenommen, dass Maschinen, die ohne Sicherheitsmaßnahmen aufgrund des Einbaus in eine Linie verkauft werden, unvollständige Maschinen sind. Angesichts des Vorstehenden wird eine Maschine, die an sich ihre bestimmte Anwendung erfüllen kann, aber nur die notwendigen Schutzvorrichtungen oder Sicherheitskomponenten vermisst, nicht als unvollständige Maschine betrachtet.

Wir sehen oft, dass bei der Zusammenstellung von Maschinenlinien fälschlicherweise unvollständige Maschinen geliefert werden, obwohl diese eigentlich fertiggestellt sein sollten. Wenn eine Maschine selbstständig arbeiten kann, aber dazu bestimmt ist, in einer Linienkonfiguration zusammengebaut zu werden (siehe Beispiel Förderband), dann ist zu erwarten, dass diese Maschine als vollständige Maschine geliefert wird. Das heißt mit CE-Kennzeichnung und II 1.a Konformitätserklärung.

Wenn eine solche vollständige Maschine dennoch als unvollständige Maschine auf den Markt gebracht wird, verschiebt dieser Hersteller bewusst die Verantwortung auf den Maschinenlinienbauer.

 

Ein Beispiel:

Zwischen zwei Bearbeitungsmaschinen wird ein Förderband installiert. Der Hersteller der Förderbandmaschine liefert die Maschine als unvollständige Maschine mit einer II 1.b Erklärung. Er sagt damit, dass diese Förderbandmaschine nicht CE-konform ist und somit keine CE-Kennzeichnung besitzt. Als Maschinenlinienbauer müssen Sie dann nicht nur dafür sorgen, dass die Zusammenstellung mit der anderen Maschine (die Übergänge), sondern auch das Förderband selbst CE-konform ist. Mit anderen Worten: Als Maschinenlinienbauer müssen Sie neben der gesamten Linienkonfiguration auch die vollständige Risikobeurteilung der Förderbandmaschine durchführen. Und wenn sich dabei unannehmbare Restrisiken ergeben, müssen Sie diese selbst anpassen und lösen. Während Sie - wenn Sie eine CE-gekennzeichnete Förderbandmaschine gekauft hätten - hauptsächlich die Zusammenstellung mit der Förderbandmaschine und die gesamte Linienkonfiguration CE-konform machen müssten. Alle nicht CE-Compliance-bezogenen Aspekte, die unter die CE-Kennzeichnung der Fördermaschine hätten fallen müssen, können Sie dem jeweiligen Hersteller zurückgeben!

 

Autor: Philip Warneke

Von der Maschinenrichtlinie zur Verordnung

Wir bauen Maschinen und fragen uns, was die wichtigsten Änderungen mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenverordnung sind. Oder ist es alter Wein in neuen Schläuchen?

Ja und nein, im Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt. Da Projekte oft eine lange Vorlaufzeit haben, wurde beschlossen, die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung bereits jetzt in die Compliance-Richtlinie aufzunehmen.

Die Maschinenverordnung kann Anwendung finden, wenn das Produkt rotierende, bewegliche Teile enthält und durch elektrische, hydraulische oder zum Beispiel pneumatische Energie angetrieben wird.

Aber Vorsicht, denn auch Hebe- und Fördergeräte wie Hebebänder, Hebeösen oder Drahtseilschlingen fallen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Für jedes Produkt muss also genau geprüft werden, ob es in den Geltungsbereich dieser Verordnung fällt.

Wurde festgestellt, dass das Produkt in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung fällt, muss noch geprüft werden, ob Ihr Produkt nicht in der Liste der Ausnahmen steht. Handelt es sich beispielsweise um einen Anhänger oder ist das Produkt für die Verwendung auf einem Jahrmarkt bestimmt oder handelt es sich um eine Schusswaffe für den Einsatz in Kriegsgebieten, dann fällt das Produkt nicht unter die Maschinenverordnung. Es ist daher von großer Bedeutung zu prüfen, ob es nicht unter die Ausnahmen fällt, denn dann ist die Maschinenverordnung nicht anwendbar.

Nachfolgend haben wir den Wortlaut des Anwendungsbereichs und der Ausnahmen aufgenommen.

Anwendungsbereich (Artikel 2.1)

Diese Verordnung gilt für Maschinen und die folgenden verwandten Produkte:

  1. auswechselbare Ausrüstungen;
  2. Sicherheitsbauteile;
  3. Lastaufnahmeeinrichtungen;
  4. Ketten, Seile und Gurte;
  5. abnehmbare Gelenkwellen.

Diese Verordnung gilt auch für unvollständige Maschinen.

Für die Zwecke dieser Verordnung werden Maschinen, die in Absatz 1 genannten verwandten Produkte und unvollständige Maschinen zusammen als „Produkte, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen“ oder „in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallende Produkte“ bezeichnet.

Übersicht der Änderungen

Diese Verordnung gilt nicht für:

a) Sicherheitsbauteile, die zum Ersatz identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Maschine, des ursprünglichen verwandten Produkts oder der ursprünglichen unvollständigen Maschine geliefert werden;

b) Ausrüstungen, die speziell für Jahrmärkte oder Vergnügungsparks bestimmt sind;

c) Maschinen und verwandte Produkte, die speziell für den Einsatz in einer kerntechnischen Anlage konstruiert und gebaut wurden oder dort eingesetzt werden und deren Übereinstimmung mit dieser Verordnung die nukleare Sicherheit dieser Anlage untergraben könnte;

d) Waffen, einschließlich Schusswaffen;

e) Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeuge, mit Ausnahme der auf diesen Transportmitteln montierten Maschinen;

f) Luftfahrtprodukte, -teile und -geräte, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates (21) und die Definition von Maschinen im Rahmen dieser Verordnung fallen, soweit die Verordnung (EU) 2018/1139 die relevanten wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung betrifft;

g) Kraftfahrzeuge und deren Anhänger sowie Systeme, Bauteile und technische Einheiten sowie Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge konstruiert und gebaut wurden und die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2018/858 fallen, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen montierten Maschinen;

h) zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge und Vierräder sowie Systeme, Bauteile, technische Einheiten, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge konstruiert und gebaut wurden und die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallen, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen montierten Maschinen;

i) Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Systeme, Bauteile, technische Einheiten, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die für solche Zugmaschinen konstruiert und gebaut wurden und die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 fallen, mit Ausnahme der auf diesen Zugmaschinen montierten Maschinen;

j) Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für Wettbewerbe bestimmt sind;

k) Seeschiffe und mobile Offshore-Einheiten sowie Maschinen, die an Bord solcher Schiffe oder Einheiten installiert sind;

l) Maschinen oder verwandte Produkte, die speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke konstruiert und gebaut wurden;

m) Maschinen oder verwandte Produkte, die speziell für Forschungszwecke für den vorübergehenden Einsatz in Laboren konstruiert und gebaut wurden;

n) Aufzüge für den Bergbau;

o) Maschinen oder verwandte Produkte zum Bewegen von Künstlern während einer Aufführung;

p) die folgenden elektrischen und elektronischen Produkte, soweit sie in den Geltungsbereich der Richtlinie 2014/35/EU oder der Richtlinie 2014/53/EU fallen:

i) Haushaltsgeräte, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind und keine elektronisch steuerbaren Möbel sind;

ii) Audio- und Videogeräte;

iii) Geräte, die in der Informationstechnologie verwendet werden;

iv) gewöhnliche Büromaschinen, mit Ausnahme von additiven Druckmaschinen zur Herstellung dreidimensionaler Produkte;

v) Schalt- und Steuergeräte für Niederspannung;

vi) Elektromotoren;

q) die folgenden elektrischen Hochspannungsprodukte:

i) Schalt- und Steuergeräte;

ii) Transformatoren.

In einem kurzen Kurs haben wir die wichtigsten Änderungen erläutert.

Drs. Richard Winter

Inspektion elektrischer Geräte NEN 3140

Die Prüfung elektrischer Geräte besteht aus einer Sichtprüfung und einigen Messungen, die mit einem geeigneten Messgerät durchgeführt werden müssen. Die Häufigkeit und ob dies jährlich oder anders ist, finden Sie in der NEN 3140 in einem separaten Anhang. In der Praxis beträgt die Häufigkeit, bis auf wenige Ausnahmen, fast immer 1 x pro Jahr.

Weitere Erklärungen finden Sie hier:

Wir haben auch einen praktischen Online-Kurs entwickelt, in dem wir diese Prüfung auf praktische Weise erklären. Im Kurs sind auch das Lehrmaterial und eine Prüfliste in WORD enthalten. Der Kurs wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.

Das E-Learning Prüfung elektrischer Geräte finden Sie in unserem Shop.

 

Autor: Drs. Richard Winter

 

 

Inspektion von Hebezeugen (unter dem Haken)

< Zurück

Auch Kettenzüge müssen mindestens jährlich visuell inspiziert werden. Kettenzüge ist ein Sammelbegriff, der verschiedene Hebezeuge umfasst, wie z.B. Zweistrangketten, Vierstrangketten, Ringschrauben, Oberbügel, Kupplungen, Schäkel und Haken.

Die visuelle Kontrolle von Kettenzügen umfasst:
- Liegt die CE-Erklärung (IIA-Erklärung) vor?
- Stimmen die darauf angegebenen Daten mit dem Kettenzug überein?
- Ist die Kapazitätsangabe auf dem Werkzeug lesbar?
- Ist die Kennzeichnung auf dem Werkzeug noch lesbar?
- Ist das Werkzeug nicht verformt?
- Ist das Werkzeug nicht beschädigt?
- Ist das Werkzeug nicht verschlissen?
- Sind die verschiedenen Verbindungsmittel noch in gutem Zustand?
- Sind Reparaturen fachgerecht durchgeführt worden und gibt es einen Nachweis darüber?
- Ist die Sicherheitsverriegelung am Haken vorhanden?
- Ist das Werkzeug nicht durch Korrosion beeinträchtigt?
- Sind alle beweglichen Teile noch gängig?
- Wurde die eventuell vorgeschriebene Prüfung rechtzeitig durchgeführt?



Autor: René Bak

Inspektion von Leitern, Treppen und Rollgerüsten

Auch Steiggeräte wie Leitern, Treppen und Rollgerüste müssen regelmäßig überprüft werden. Zunächst muss festgestellt werden, ob diese Materialien bestimmte Normen erfüllen. So müssen Leitern und Treppen der NEN 2484, EN 131 oder der EN 1147 (Leitern für die Feuerwehr) entsprechen und Rollgerüste der EN 1004. Oft sind diese Angaben auf einem Aufkleber an einem der Teile angebracht. Prüfen Sie genau, ob Sie dies feststellen können, denn sonst endet die Prüfung und Sie müssen das Material leider ablehnen. Sie können dann ja nicht feststellen, ob es gemäß den Anforderungen hergestellt wurde.

Bei neuem Steiggerät sieht man, dass verschiedene Hersteller die Normbezeichnung in das Material lasern, und das bleibt viel besser sichtbar als ein Aufkleber. Unten sehen Sie dies an einer Leiter, die von der Feuerwehr verwendet wird und der EN 1147 entspricht, und darunter eine Abbildung einer Leiter mit den erforderlichen Beschriftungen, auch dies erfüllt die Anforderung.

Haben Sie festgestellt, ob es der jeweiligen Norm entspricht, dann müssen Sie dem Steiggerät einen eigenen Code geben, dies kann z.B. durch die Vergabe einer eindeutigen Nummer, eventuell kombiniert mit einem Buchstaben, erfolgen.

Erstellen Sie dann eine Liste mit den Steiggeräten, die Sie prüfen werden. Fügen Sie auf dieser Liste auch die Nummer hinzu, die Sie angegeben haben, und geben Sie auch eine Beschreibung an, z.B.: "zweiteilige Leiter mit 12 Sprossen pro Teil". Das erleichtert das Wiederfinden bei der nächsten Inspektion.

Wenn dies in Ordnung ist, überprüfen Sie alle Teile auf Risse, Dellen, Korrosionsschäden, Verbiegungen, Beschädigungen oder fehlende Teile. Achten Sie dabei auch auf Verunreinigungen, z.B. an Sprossen oder Stufen durch Öl, Farbe, Fett und andere Verunreinigungen, die Rutschgefahr verursachen können.

  1. Überprüfen Sie auch alle Verbindungen, Nietverbindungen und Schweißnähte zwischen den vertikalen und horizontalen Teilen (Sprossen und Holme / Stufen und Wangen).
  2. Ein zu großes Spiel oder Verformungen können ebenfalls zur Ablehnung führen.
  3. Überprüfen Sie Anti-Rutsch-Profile und Verschleiß.
  4. Überprüfen Sie auch, ob die Gummi- oder Kunststofffüße eine ausreichende Rutschhemmung aufweisen.

Anhand einer Checkliste, wie sie unten abgebildet ist, gehen Sie die Inspektion Punkt für Punkt durch und stellen fest, ob sie genehmigt oder abgelehnt wird. Die Inspektionsliste finden Sie auch unter Downloads.

 

Weitere Informationen zu Feuerwehrleitern EN 1147 finden Sie hier.

Die Normbezeichnung fehlt, was soll ich tun?

Wir haben ein E-Learning-Modul entwickelt, in dem wir Ihnen in mehreren Videos zeigen, wie Sie diese Inspektionen durchführen. Die Lerninhalte und Inspektionslisten sind selbstverständlich enthalten und werden Punkt für Punkt behandelt. Sie schließen den Kurs mit einem (Online-)Test ab und erhalten ein Zertifikat.

Inspektionsbanner für Steiggeräte E-Learning


Autor: Drs. Richard Winter

Erstellung einer elektrischen Sicherheitsrichtlinie - BEI

Im Bereich der elektrischen Sicherheit im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist es Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen, Geräte und Vorrichtungen sicher verwendet werden können. Der Arbeitgeber ist auch für die Aufklärung und Schulung seiner Mitarbeiter verantwortlich. Diese müssen über die geltenden Sicherheitsvorschriften informiert sein.

Die im Arbeitsschutzgesetz formulierten allgemeinen Anforderungen im Bereich der elektrischen Sicherheit sind in der Norm NEN 3140 (Niederspannungsanlagen; Bestimmungen für sicheres Arbeiten, Inspektion und Wartung) konkretisiert. Diese Norm enthält Bestimmungen zur Vermeidung von Stromschlägen oder Kurzschlüssen bei der Arbeit. Wenn Sie die Bestimmungen der NEN 3140 erfüllen, erfüllen Sie auch die Anforderungen der Arbeitsschutzgesetzgebung hinsichtlich der elektrischen Sicherheit.


NEN 3140 besteht grundsätzlich aus drei Themen:
1. Elektrische Anlagen müssen sicher zu verwenden sein
2. Elektrische Werkzeuge müssen sicher zu verwenden sein und
3. Personen, die an und in der Umgebung von elektrischen Anlagen arbeiten, müssen bezüglich der Sicherheit unterwiesen werden


Zu 1. Elektrische Anlagen
Um die sichere Verwendung elektrischer Anlagen bestmöglich zu gewährleisten, schreibt die Norm vor, dass elektrische Anlagen regelmäßig überprüft werden müssen. Die Inspektion besteht aus einer Sichtprüfung und einer Prüfung durch Messung und Erprobung. Eine Inspektion darf mindestens von einer „fachkundigen Person“ durchgeführt werden, die über Kenntnisse der Elektrotechnik auf mindestens niedrigem Niveau der Energietechnik verfügt und Kenntnisse der NEN 3140, NEN 1010 und eventuell ergänzender Normen bezüglich der Durchführung einer Inspektion besitzt.


Zu 2. Elektrische Geräte
Um elektrische Geräte, Verlängerungskabel usw. sicher verwenden zu können, schreibt NEN 3140 eine regelmäßige Inspektion der sogenannten elektrischen Arbeitsmittel vor. Die Inspektion umfasst eine Sichtprüfung und eine Prüfung durch Messung und Erprobung. Diese Inspektion darf mindestens von einer „hinreichend unterwiesenen Person“ durchgeführt werden. Diese Person hat keinen elektrotechnischen Hintergrund, weiß aber, wie sie elektrische Geräte und Ähnliches prüfen muss.


Zu 3. Unterweisung von Personen
Personen, die an und in der Umgebung von elektrischen Anlagen arbeiten, müssen regelmäßig über die Gefahren, denen sie begegnen können, unterwiesen werden. Diese Sicherheitsunterweisung gilt sowohl für elektrotechnische als auch für nicht-elektrotechnische Personen. Die Unterweisung muss sich auf die elektrische Gefahr beziehen, der die Personen bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Dies gilt sowohl für elektrotechnische als auch für nicht-elektrotechnische Arbeiten.

 

Autor: Ing. Willem Verwoerd und drs. Richard Winter

Wann Made in Holland?

Wir möchten ein Medizinprodukt aus China importieren und in Deutschland verpacken lassen. Nun möchten wir das Ursprungsland China lieber nicht auf dem Produkt vermerken. Was ist erforderlich, um "Made in Holland" darauf anzubringen?

 

Antwort

Ob Sie „Made in Holland“ auf dem Produkt anbringen dürfen, hängt davon ab, wo das Produkt hergestellt wurde oder wo es einer letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde. Aber was ist eine „letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung“? In der EU-Verordnung 2913/92 ist dies wie folgt definiert: 
Typeplaatje Made in Holland
Waren, an deren Herstellung zwei oder mehr Länder beteiligt waren, stammen aus dem Land, in dem in einem zu diesem Zweck eingerichteten Unternehmen die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Verarbeitung oder Bearbeitung stattfand, die entweder zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine wichtige Fertigungsstufe darstellt.


Hier ergibt sich also eine Diskussionsfrage, ob die Handlungen in China darunterfallen oder nicht. Dazu kann ich kein wirkliches Urteil abgeben, aber in der Verordnung über Medizinprodukte steht Folgendes über das Ursprungsland:

Die Kennzeichnung muss folgende Informationen enthalten:
a) Name oder Handelsname und Anschrift des Herstellers. Im Fall von Produkten, die zur Verteilung in die Gemeinschaft eingeführt werden, muss, wenn der Hersteller keinen Sitz in der Gemeinschaft hat, auf dem Etikett, auf der äußeren Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung auch der Name und die Anschrift des Bevollmächtigten angegeben werden;

Wenn das Produkt also die letzte tatsächliche Handlung/Verarbeitung in China erhält, würde dies bedeuten, dass Sie dieses Land auch auf der Verpackung angeben müssen.

Aber gut, das ist eine schwierige Diskussion darüber, was der letzte Fertigungsschritt ist. Ich persönlich halte es sowieso nicht für die Niederlande.

 

Autor: Dr. Rick Elbersen

Pflichten von Importeuren

Wenn Sie Importeur sind und somit Produkte von außerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) beziehen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie beurteilen, ob die Waren den entsprechenden Richtlinien entsprechen. In der Praxis sehen wir oft lange Produktlisten, und das scheint unmöglich, ist aber in der Praxis doch nicht so schlimm.

Wie gehen Sie dabei vor? Am besten fügen Sie hinter der Produktliste einige Spalten ein und markieren, unter welche Richtlinie oder welche Richtlinien das Produkt fällt. Das steht oft in einer XLS-Datei. Je nachdem, bei welchem Importeur wir sind, fügen wir dann eine Reihe von Richtlinien (in diesen zusätzlichen Spalten) hinzu, wie die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie, die RED, die PED und oft auch die RoHS.

Dadurch erhalten Sie auf einen Blick eine Übersicht, welche Dokumentation für die Produkte vorhanden sein sollte. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie am besten die folgende Dokumentation von der ausländischen Firma anfordern:

  1. Konformitätsbescheinigungen für die CE-Kennzeichnung
  2. Prüfberichte zur CE-Konformität
  3. RoHS-konformer Bericht (wenn Elektrik oder Elektronik enthalten ist)

Und dann schauen Sie, was er liefert. Wenn Ihr Lieferant solche Dokumente per E-Mail geschickt hat, müssen Sie in Ihrer Liste prüfen, ob dies ausreicht, um zu belegen, dass das Produkt die Anforderungen erfüllt (zumindest auf dem Papier). Wenn in Ihrer XLS-Liste steht, dass die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, EMV und RoHS anwendbar sind, müssen Sie dies in seinen Dokumenten wiederfinden können. Und wenn der Lieferant nicht reagiert, wissen wir oft auch genug.

Dokumente von Herstellern außerhalb des EWR werden oft von einem Prüfhaus oder einer benannten Stelle erstellt, und beachten Sie, dass Sie oft ein A4-Blatt (Konformitätsbescheinigung) erhalten, das besagt, dass Produkt X der Richtlinie Y entspricht. Dazu gehört jedoch auch ein Prüfbericht. Fordern Sie diesen ebenfalls an, denn auf den letzten Seiten dieses Prüfberichts finden Sie Fotos des Produkts und des Prüfaufbaus. Prüfen Sie, ob die Dokumente vollständig sind, und überprüfen Sie anhand Ihrer XLS-Datei, ob alle Punkte abgehakt werden können.

Zusätzlich haben Sie als Importeur noch einige weitere Verpflichtungen, wie zum Beispiel:

Solche Anforderungen nehmen wir auch immer in separaten Spalten in der entsprechenden Produktliste auf, und es kann dann ein Häkchen gesetzt werden, wenn Produkt X konform ist.

Alles in allem nicht kompliziert, aber oft eine mühsame Arbeit, es von Grund auf gut aufzubauen.

Viel Erfolg! Und sonst kommen wir mal auf einen Kaffee vorbei.

Richard Winter und Philip Warneke

Wie organisiert man die Anweisungen gemäß NEN 3140?

NEN 3140 behandelt die Beauftragung von Personen und die Inspektion von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln. Wir beginnen mit einer Erläuterung der Beauftragungen und weiter unten auf dieser Seite mit den Inspektionen.

 

Die Beauftragungen

Gemäß NEN 3140 müssen Personen von oder im Namen der höchsten verantwortlichen Person in der Organisation für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes beauftragt werden.

Die folgenden Personen müssen schriftlich beauftragt werden:

Die oben genannten Personen können zum Personal Ihrer Organisation gehören, aber auch zu Personal Dritter, mit Ausnahme des Anlagenverantwortlichen; diese Rolle ist Ihrem Unternehmen vorbehalten.

Eingeliehene Personen, wie z. B. Leiharbeiter, die keinen Arbeitsvertrag mit der Organisation haben, verrichten ihre Arbeit unter der Leitung Ihrer Organisation. Von diesen Personen ist eine schriftliche Beauftragung durch das eigene Unternehmen erforderlich.

Bevor eine Person als Anlagenverantwortliche Person, Arbeitsverantwortliche Person, Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person beauftragt wird, ist es notwendig zu prüfen, ob die in NEN 3140 festgelegten Kriterien erfüllt sind. Wenn sein/ihr Wissen ausreicht, erhält die Person vom Anlagenverantwortlichen eine schriftliche Beauftragung. Wenn nicht, muss die Person das Wissen zunächst durch Anweisung und/oder Schulung erwerben.

Da es sich um viele organisatorische Anforderungen handelt, haben wir eine Vorlage für eine NEN 3140-Richtlinie entwickelt. Darin haben wir Teile gelb markiert, in die Sie beispielsweise eintragen müssen, wer als was beauftragt wird. 

Dieses NEN 3140-Richtliniendokument finden Sie hier.

Wir haben auch verschiedene Kurse entwickelt, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, wie z.B.:

Der Kurs: Anlagen- und Arbeitsverantwortliche Person

Der Kurs: Elektrofachkraft

und Kurs: Elektrotechnisch unterwiesene Person

Darüber hinaus haben wir viele Unternehmen bei der Erstellung einer NEN 3140-Richtlinie sowie bei der Durchführung verschiedener Inhouse-Schulungen unterstützt. Diese passen wir dann speziell an das Unternehmen an, da die Situation im elektrotechnischen Bereich bei jedem anders ist.

Unten finden Sie einen Link zu den NEN 3140-Kursen und -Dienstleistungen.

Die Inspektionen

Die Prüfung elektrischer Geräte besteht aus einer Sichtprüfung und einigen Messungen, die mit einem geeigneten Messgerät durchgeführt werden müssen. Die Häufigkeit der Prüfung und ob diese jährlich oder anders erfolgt, finden Sie in der NEN 3140 in einem separaten Anhang. In der Praxis ergibt sich, mit wenigen Ausnahmen, die Häufigkeit so gut wie immer auf einmal pro Jahr.

Weitere Erläuterungen finden Sie hier:

Woraus besteht die Sichtprüfung?

Die Sichtprüfung umfasst unter anderem den mechanischen Zustand, den Zustand der Schutz- und Erdungsleiter, Anschlussleitungen, Bedienelemente und ob das Gerät keine Anzeichen von Überhitzung aufweist.

Weiterlesen →
Welche Messungen müssen durchgeführt werden?

Die Messungen hängen von der Geräteklasse ab. Bei Klasse I messen Sie den Schutzleiter und den Isolationswiderstand. Bei Klasse II (doppelt isoliert) messen Sie den Isolationswiderstand oder den Ableitstrom.

Weiterlesen →
Wie misst man den Schutzleiter?

Der maximale Widerstandswert hängt von der Länge und dem Durchmesser der Leitung ab. Sie platzieren eine Messspitze auf dem Metallgehäuse und die andere auf dem Schutzkontakt des Steckers und lesen den Widerstand ab.

Weiterlesen →
Wie misst man den Isolationswiderstand?

Verwenden Sie ein Megger im Modus "Riso". Der Isolationswiderstand von Klasse I muss mindestens 1 MΩ betragen, bei Klasse II mindestens 2 MΩ. Messen Sie immer mit dem Geräteschalter in der Position "EIN".

Weiterlesen →
Wie misst man den Ableitstrom?

Ein Milli-Ampere-Messgerät wird in den Schutzleiter integriert. Der Ableitstrom darf 1 mA (Klasse I) oder 0,5 mA (Klasse II) nicht überschreiten. Bei bestimmten Geräten können höhere Werte gelten.

Weiterlesen →
Wie misst man den Ableitstrom bei PCs und ähnlichen Geräten?

Bei datenverarbeitenden Geräten wie PCs führen Sie eine Sichtprüfung durch und messen den Schutzleiter und den Ableitstrom. Aufgrund eingebauter Entstörfilter weicht die Messmethode etwas ab.

Weiterlesen →
Wer ist befugt, diese Inspektionen durchzuführen?

Die sogenannte ausreichend unterwiesene Person (VOP) darf elektrische Geräte prüfen. Diese Person muss keine elektrotechnische Ausbildung haben, aber über die elektrischen Gefahren unterrichtet sein.

Weiterlesen →
Darf man eigene Geräte inspizieren?

Ja. Gemäß Arbobesluit Art. 7.4-a darf jeder, der über ausreichende Kenntnisse und Mittel verfügt, die regelmäßige Inspektion durchführen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen unabhängigen Dritten einzuschalten.

Weiterlesen →
Kann man Geräte, die komplett aus Kunststoff sind, trotzdem durchmessen?

Bei vollständig isolierten Geräten kann der Schutzleiter nicht gemessen werden. Überprüfen Sie das Typenschild auf das Doppelisolationssymbol (zwei Quadrate) und stellen Sie Ihr Messgerät auf Klasse II ein.

Weiterlesen →
Wie inspiziert man einen Baustromverteiler? (FAQ)

Führen Sie eine Sichtprüfung durch und messen Sie den Schutzleiter bis zu den Schutzkontakten. Überprüfen Sie, ob der Fehlerstromschutzschalter vom Typ A ist und einen Auslösestrom von maximal 30 mA hat.

Weiterlesen →
Was sind die Unterschiede in den Anforderungen zwischen den Niederlanden und Deutschland?

In Deutschland ist die Inspektion gemäß DIN VDE 0701/0702 vorgeschrieben. Die Prüfpunkte weichen bei bestimmten Messwerten etwas von NEN 3140 ab, aber das Prinzip ist vergleichbar. In allen EU-Ländern sind diese Inspektionen verpflichtend.

Weiterlesen →
Wie überprüft man einen Fehlerstromschutzschalter?

Zum Schutz von Personen müssen Fehlerstromschutzschalter vom Typ A mit einem Auslösestrom von 30 mA eingesetzt werden. NEN 3140 schreibt regelmäßige Kontrollen vor, einschließlich der Messung der Auslösezeit und des Tests mit der Prüftaste.

Weiterlesen →
Wie inspiziert man Kabeltrommeln und Verlängerungskabel?

Die Prüfung besteht aus einer Sichtprüfung (Kabel, Stecker, Gehäuse) und der Messung des Schutzleiters. Der maximal zulässige Widerstandswert hängt von der Länge und dem Durchmesser des Kabels ab.

Weiterlesen →
Wie inspiziert man einen Baustromverteiler?

Die regelmäßige Prüfung von Baustromverteilern umfasst eine Sichtprüfung, die Messung des Schutzleiters und des Isolationswiderstands sowie die Überprüfung des Typs des Fehlerstromschutzschalters (Typ A, 30 mA).

Weiterlesen →
Wie fertigt man einen Adapterstecker für die Prüfung von 3-Phasen-Geräten an?

Auch 3-Phasen-Geräte fallen unter die regelmäßige NEN 3140-Prüfung. Hierfür benötigen Sie einen Adapterstecker. Die Prüfpunkte sind die gleichen wie bei geerdeten Geräten der Klasse I.

Weiterlesen →
Tipps für den Kauf von Messgeräten

Für die NEN 3140-Inspektion benötigen Sie ein geeignetes Messgerät, das den Schutzleiter, den Isolationswiderstand und den Ableitstrom messen kann. Lesen Sie unsere Tipps für die richtige Wahl.

Weiterlesen →
Nach einer NEN 3140-Prüfung funktioniert das Gerät nicht mehr, wie kann das sein?

Ein häufiges Problem, insbesondere bei vollständig isolierten Geräten oder Geräten mit spezifischen Messwerten. Lesen Sie die vollständige Erläuterung für den richtigen Ansatz und die Ursachen.

Weiterlesen →
Ist eine NEN 3140-Schulung obligatorisch?

Nein, eine Ausbildung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Regierung fordert jedoch, dass Sie nachweislich über die Kenntnisse und Mittel verfügen, um Inspektionen ordnungsgemäß durchzuführen.

Weiterlesen →
Ist eine Kalibrierung gemäß NEN 3140 obligatorisch?

Nein, die Kalibrierung von Messgeräten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen nehmen sie jedoch oft in ihr Qualitätssystem auf, wodurch sie sich selbst diese Verpflichtung auferlegen.

Weiterlesen →

Wir haben auch einen praktischen Online-Kurs entwickelt, in dem wir diese Inspektion auf praktische Weise erklären. Im Kurs sind auch das Lehrmaterial und eine Inspektionsliste in WORD enthalten. Der Kurs wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.

Die E-Learning-Inspektion elektrischer Geräte finden Sie in unserem Shop.

 

Autor: Drs. Richard Winter