Prüfplaketten für die Inspektion von Arbeitsmitteln – Vinyl 25mm (Ab 200 Stück)
Prüfplaketten für die Inspektion von Arbeitsmitteln – Vinyl 25mm (Ab 200 Stück)
Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Universelle Prüfplaketten für Arbeitsmittel – 25 mm
Unsere Prüfplaketten bestehen aus strapazierfähigem Vinyl mit einer stark haftenden Schicht und eignen sich für alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel. Die Aufkleber kennzeichnen deutlich den nächsten Prüftermin und sind beständig gegen verschiedene Arbeitsbedingungen.
Eigenschaften
- Universell einsetzbar – geeignet für alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel
- Professionelle Qualität – strapazierfähiges Vinyl, beständig gegen verschiedene Arbeitsbedingungen
- Stark haftend – hält gut auf Metall, Kunststoff und anderen Oberflächen
- Format: 25 mm und 20 Stück auf einem Bogen, so dass man gut mit der Lochzange arbeiten kann.
Verfügbare Mengen
- 200 Stück – 35 €
- 400 Stück – 55 €
- 600 Stück – 85 €
- 800 Stück – 100 €
- 1000 Stück – 115 €
Weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns für größere Mengen oder maßgeschneiderte Lösungen.
Teilen

Einklappbarer Inhalt
Ist spezielles Vorwissen erforderlich?
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
In Artikel 7.4a des Arbeitsschutzgesetzes (Arbobesluit) ist in Absatz 5 festgelegt, dass: "Prüfungen von einer sachkundigen natürlichen Person, juristischen Person oder Einrichtung durchgeführt werden". Und in Absatz 6 lesen wir, dass: "Schriftliche Nachweise der durchgeführten Prüfungen am Arbeitsplatz vorhanden sein und auf Verlangen dem Aufsichtsbeamten vorgelegt werden müssen".
Gesetzlich ist nichts über die Gültigkeit eines Kurszertifikats festgelegt, daher vermerken wir diese auch nicht. Wir können sie jedoch hinzufügen, wenn wir maßgeschneiderte Kurse zusammenstellen und der Kunde ein Ablaufdatum wünscht. Oft sind das dann etwa 3 Jahre.
In NEN 3140 ist jedoch in einem Anhang eine Tabelle enthalten, wie die Wiederholungsfristen für Anweisungen bestimmt werden können. Dies betrifft aber die Anweisungen als VOP, VP und IV-WV.
Eine Norm ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben, und der Arbeitgeber muss die Häufigkeit der Wiederholung der Anweisungen selbst festlegen, was in einem Unternehmen anders ausfallen kann als in einem anderen.
Andererseits spricht das Arbeitsschutzgesetz von einem „Fachmann“, und das kann auch ein „Autodidakt“ sein; wenn man die Gesetzgebung und Normen selbst genau verfolgt und dafür sorgt, dass man „auf dem neuesten Stand bleibt“, kann man auch als sachkundig angesehen werden. Es ist ein bisschen wie ein Schuldiplom, da steht auch kein Ablaufdatum drauf, zumindest nicht auf meinem, aber man kann sich vorstellen, dass ein Diplom von 1980 doch schon etwas älter ist und dass eine Fortbildung dann wahrscheinlich angebracht wäre.
Das nachstehende Schema kann möglicherweise Abhilfe schaffen, basiert jedoch nicht auf Gesetzen.

Gibt es auch einen praktischen Teil?
Bei den Online-Kursen gibt es natürlich keinen Praxisteil. Dieser ist natürlich vorhanden, wenn wir die Kurse vor Ort durchführen.
Die Online-Kurse sind sehr visuell aufgebaut mit vielen Fotos und Filmen, um sie so anschaulich wie möglich zu gestalten. Das Schöne ist, dass wir diese Teile auch bei den Inhouse-Schulungen verwenden. Zum Beispiel die Erläuterung zur Durchführung bestimmter Messungen. Was ist da praktischer, als ein kurzes Video zu zeigen, wie man das macht? Das funktioniert besser, als mit 10 Personen um eine Anlage zu stehen und dann die Messung zu erklären.
Kann das auch firmenintern stattfinden?
Ja, alle Kurse bieten wir auch als Inhouse-Schulung an. Diese werden auf die Situation in Ihrem Unternehmen zugeschnitten und oft wünschen Kunden auch Kombinationen von Kursen, was natürlich auch möglich ist. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.
Kann ich eine Förderung erhalten?
Das ist möglicherweise machbar, aber Sie müssen dann Mitglied bei OOM, OTIB oder zum Beispiel ESF sein. Wenn das der Fall ist, würde ich dort einmal nachfragen.
Erhalte ich auch eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?
Ja, in der zweiten E-Mail finden Sie einen Link mit einem Namen wie: INV-0093. Wenn Sie darauf klicken, gelangen Sie zu Ihrer Rechnung.