Änderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Wir bauen Maschinen und fragen uns, was die wichtigsten Änderungen mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenverordnung sind. Oder ist es alter Wein in neuen Schläuchen?
Ja und nein, im Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt. Da Projekte oft eine lange Vorlaufzeit haben, wurde beschlossen, die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung bereits jetzt in die Compliance-Richtlinie aufzunehmen.
Die Maschinenverordnung kann Anwendung finden, wenn das Produkt rotierende, bewegliche Teile enthält und durch elektrische, hydraulische oder zum Beispiel pneumatische Energie angetrieben wird.
Aber Vorsicht, denn auch Hebe- und Fördergeräte wie Hebebänder, Hebeösen oder Drahtseilschlingen fallen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Für jedes Produkt muss also genau geprüft werden, ob es in den Geltungsbereich dieser Verordnung fällt.
Wurde festgestellt, dass das Produkt in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung fällt, muss noch geprüft werden, ob Ihr Produkt nicht in der Liste der Ausnahmen steht. Handelt es sich beispielsweise um einen Anhänger oder ist das Produkt für die Verwendung auf einem Jahrmarkt bestimmt oder handelt es sich um eine Schusswaffe für den Einsatz in Kriegsgebieten, dann fällt das Produkt nicht unter die Maschinenverordnung. Es ist daher von großer Bedeutung zu prüfen, ob es nicht unter die Ausnahmen fällt, denn dann ist die Maschinenverordnung nicht anwendbar.
Nachfolgend haben wir den Wortlaut des Anwendungsbereichs und der Ausnahmen aufgenommen.
Anwendungsbereich (Artikel 2.1)
Diese Verordnung gilt für Maschinen und die folgenden verwandten Produkte:
- auswechselbare Ausrüstungen;
- Sicherheitsbauteile;
- Lastaufnahmeeinrichtungen;
- Ketten, Seile und Gurte;
- abnehmbare Gelenkwellen.
Diese Verordnung gilt auch für unvollständige Maschinen.
Für die Zwecke dieser Verordnung werden Maschinen, die in Absatz 1 genannten verwandten Produkte und unvollständige Maschinen zusammen als „Produkte, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen“ oder „in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallende Produkte“ bezeichnet.
Übersicht der Änderungen

Diese Verordnung gilt nicht für:
a) Sicherheitsbauteile, die zum Ersatz identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Maschine, des ursprünglichen verwandten Produkts oder der ursprünglichen unvollständigen Maschine geliefert werden;
b) Ausrüstungen, die speziell für Jahrmärkte oder Vergnügungsparks bestimmt sind;
c) Maschinen und verwandte Produkte, die speziell für den Einsatz in einer kerntechnischen Anlage konstruiert und gebaut wurden oder dort eingesetzt werden und deren Übereinstimmung mit dieser Verordnung die nukleare Sicherheit dieser Anlage untergraben könnte;
d) Waffen, einschließlich Schusswaffen;
e) Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeuge, mit Ausnahme der auf diesen Transportmitteln montierten Maschinen;
f) Luftfahrtprodukte, -teile und -geräte, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates (21) und die Definition von Maschinen im Rahmen dieser Verordnung fallen, soweit die Verordnung (EU) 2018/1139 die relevanten wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung betrifft;
g) Kraftfahrzeuge und deren Anhänger sowie Systeme, Bauteile und technische Einheiten sowie Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge konstruiert und gebaut wurden und die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2018/858 fallen, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen montierten Maschinen;
h) zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge und Vierräder sowie Systeme, Bauteile, technische Einheiten, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge konstruiert und gebaut wurden und die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallen, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen montierten Maschinen;
i) Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Systeme, Bauteile, technische Einheiten, Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die für solche Zugmaschinen konstruiert und gebaut wurden und die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 fallen, mit Ausnahme der auf diesen Zugmaschinen montierten Maschinen;
j) Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für Wettbewerbe bestimmt sind;
k) Seeschiffe und mobile Offshore-Einheiten sowie Maschinen, die an Bord solcher Schiffe oder Einheiten installiert sind;
l) Maschinen oder verwandte Produkte, die speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke konstruiert und gebaut wurden;
m) Maschinen oder verwandte Produkte, die speziell für Forschungszwecke für den vorübergehenden Einsatz in Laboren konstruiert und gebaut wurden;
n) Aufzüge für den Bergbau;
o) Maschinen oder verwandte Produkte zum Bewegen von Künstlern während einer Aufführung;
p) die folgenden elektrischen und elektronischen Produkte, soweit sie in den Geltungsbereich der Richtlinie 2014/35/EU oder der Richtlinie 2014/53/EU fallen:
i) Haushaltsgeräte, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind und keine elektronisch steuerbaren Möbel sind;
ii) Audio- und Videogeräte;
iii) Geräte, die in der Informationstechnologie verwendet werden;
iv) gewöhnliche Büromaschinen, mit Ausnahme von additiven Druckmaschinen zur Herstellung dreidimensionaler Produkte;
v) Schalt- und Steuergeräte für Niederspannung;
vi) Elektromotoren;
q) die folgenden elektrischen Hochspannungsprodukte:
i) Schalt- und Steuergeräte;
ii) Transformatoren.
In einem kurzen Kurs haben wir die wichtigsten Änderungen erläutert.
Drs. Richard Winter

