Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt am 20. Januar 2027 in Kraft. Es gibt keine Übergangsfrist, daher müssen Sie an diesem Tag die Formalitäten erledigt haben.
Inzwischen haben wir viele Unternehmen unterstützt, und es hat sich herausgestellt, dass dies keine allzu große Herausforderung war. Innerhalb weniger Tage haben wir die CE-Dokumentation aktualisiert und angepasst.
Bei der Aufnahme stellt sich oft heraus, dass die Risikoanalyse auch nicht ganz optimal ist, und dann nehmen wir uns diese auch vor. Auch die Bedienungsanleitung, die vorzugsweise digital zur Verfügung gestellt werden sollte, kann viele Vorteile bieten. So werden Bedienungsanleitungen oft noch pro Maschine erstellt, obwohl einige 'Blöcke' gut standardisiert werden können. Digital gesehen bringt dies erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse mit sich und ist noch einfacher zu pflegen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die Maschinenrichtlinie musste von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
- Die Maschinenverordnung ist ab dem 20. Januar 2027 direkt in allen Mitgliedstaaten in Kraft.
- Es wurden Sicherheitsanforderungen an verwendete Software, die Nutzung von KI und 'Cybersecurity' aufgenommen. Die anderen Sicherheitsanforderungen wurden übernommen, nur wurden solche Anforderungen hinzugefügt, was auch logisch ist.
- Die Bedienungsanleitung wird vorzugsweise digital zur Verfügung gestellt, zum Beispiel über einen QR-Code, und auf Anfrage in gedruckter Form.
- Der Anhang mit den 'gefährlichen Maschinen', für die eine Benannte Stelle eingeschaltet werden musste, ist nun in Teil A und Teil B unterteilt. Fällt Ihr Produkt in Teil A, müssen Sie eine Benannte Stelle beauftragen; fällt es in Teil B, ist dies nicht erforderlich. Dies fällt unter Modul A, was 'Selbstzertifizierung' ist und keine Intervention einer Benannten Stelle vorschreibt.
- Bei anderen Richtlinien ist die Einschaltung einer Benannten Stelle oft nicht obligatorisch, wenn 'harmonisierte' Normen angewendet wurden. Für die gefährlichen Maschinen, die in Teil A der Maschinenverordnung aufgeführt sind, gilt dies jedoch nicht. Ob Sie Normen angewendet haben oder nicht, Sie müssen (wenn Ihr Produkt in Teil A aufgeführt ist) eine Benannte Stelle einschalten.
- Fallen Sie in Teil B, müssen Sie oft relevante harmonisierte Normen anwenden, um die Konformität nachzuweisen.
- Es wurden Anforderungen an Importeure und Händler aufgenommen, die, wie bereits in anderen Richtlinien enthalten, nun auch in der Maschinenverordnung stehen, was also nicht viel Neues ist.
Wir haben ein technisches Dossier für Maschinen und Baugruppen erstellt, das die Anforderungen der Maschinenverordnung enthält, die erfüllt werden müssen. Dieses finden Sie in unserem Shop. Sowohl ein Dossier für vollständige als auch eines für unvollständige Maschinen.
Wir haben aber auch einen Online-Kurs entwickelt, in dem wir in einigen Videos die Änderungen erläutern. In der Lernumgebung finden Sie auch das CE-Dossier mit der neuen Verordnung, die wir in die Vorlage für die Risikoanalyse, eine neue Vorlage für die Konformitätserklärung usw. integriert haben.
Und wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte, wir antworten noch am selben Tag.
Richard Winter und Philip Warneke


