Änderungen NEN 3140 2026?

Es gibt einen Normenentwurf für die neue NEN 3140, zu dem Kommentare bei NEN eingereicht werden können, und der irgendwann 2026/2027 endgültig sein wird. Wir haben uns das jedoch bereits angesehen. Nachfolgend finden Sie eine kurze Erläuterung der möglichen Änderungen. Bitte beachten Sie: Dies ist ein Normenentwurf und noch keine endgültige Version der neuen NEN 3140.

Eine Auswahl der vorgeschlagenen Änderungen sind:

  • VOP darf nach Anweisung Kabel entfernen.
  • Benannte Personen müssen über Sicherheitsbewusstsein und Widerstandsfähigkeit verfügen.
  • Verpflichtende Einbindung des IV bei RI&E, V&G-Plan und TRA.
  • Einführung von "Sicherstellen" und "Bereitstellen".
  • Klarere PSA-Anforderungen innerhalb von Gefahrenzonen.
  • Verpflichtende Risikobeurteilung vor Arbeitsbeginn.
  • Regelmäßige Evaluierung des sicheren Betriebs durch den IV.
  • Neue Inspektionsanforderung für Stromverteilung in parallelen Kabeln.
  • Persönliches Schloss als Eigensicherung gegen Wiedereinschalten.
  • Prüfung auf Spannungsfreiheit und gegebenenfalls Stromlosigkeit.
  • Erweiterung der Definition "Trennen" auf alle Formen elektrischer Energie.

Die Ernennungen

Die Bezeichnungen wie Installations- und Arbeitsverantwortlicher, Elektrofachkraft und Elektrotechnisch unterwiesene Person wurden glücklicherweise nicht geändert. 

Weiterhin sehen wir in Kapitel 6 über Arbeitsverfahren, dass der IV und WV auch die Art der Übergabe nach Abschluss der Arbeiten, einschließlich der zu liefernden Dokumentation, besprechen und dokumentieren müssen. Und, in Anhang F ist zu lesen, dass der Arbeitgeber den IV-Mitarbeiter konsultieren muss, wenn die RI&E, der V&G-Plan oder TRA erstellt wird, um Input zu möglichen elektrischen Risiken zu geben. 

 

Änderungen Elektrotechnisch unterwiesene Person

In Art. 4.2.105 wurde eine Aufgabe hinzugefügt und eine für die Beispiele von Arbeiten durch die VOP entfernt. Was der Liste der Beispiele hinzugefügt wurde, ist, dass auch die VOP, nach Anweisung, Kabel entfernen darf.

 Elektrotechnisch unterwiesene Person (VOP)
Alt Neu
Auswechseln von Lampen idem
An- und Abklemmen von Elektromotoren idem
Zurücksetzen von Schutzvorrichtungen idem
Montage von Steckern an Kabeln idem
Austausch von Steckdosen und Lichtschaltern idem
Montage von Beleuchtungskörpern idem
Inspektion elektrischer Betriebsmittel idem
Anbringen/Entfernen bestimmter Schmelzsicherungen idem
Verwendung von Betriebsmitteln in spezifischen Situationen idem
x Das Entfernen von Kabeln


Des Weiteren wurde in Art. 4.2.116 hinzugefügt, dass die benannten Personen neben der Fachkunde auch über die richtige Sicherheitseinstellung und Widerstandsfähigkeit verfügen müssen. 


Sicherstellen und Bereitstellen

Es wurden 2 Artikel über das Sicherstellen und Bereitstellen hinzugefügt. Das Sicherstellen ist im Grunde die Verriegelung, die bereits in den 5 Sicherheitsregeln und Lock Out, Tag Out Verfahren enthalten ist, aber jetzt auch Bestandteil der NEN 3140 ist. Darüber hinaus wurde der Begriff "Bereitstellen" in Art. 3.4.102 aufgenommen, was bedeutet, dass die Anlage für die Inbetriebnahme nach Abschluss der Arbeiten vorbereitet wird. Auch dies war bereits Bestandteil von Lock Out, Tag Out, ist aber nun auch sauber in der NEN 3140 formuliert.


Öffnen von Schränken und PSA

In Kapitel 6 über Arbeitsverfahren finden wir unter anderem eine Abhandlung darüber, ob beim Öffnen von Schränken bestimmte PSA getragen werden muss. So muss man, bevor man einen Schrank öffnet, die Anlage(nteile) spannungsfrei machen. Wenn das nicht möglich ist:

  • Muss keine PSA getragen werden, wenn festgestellt wurde, dass keine direkte Berührungsgefahr und keine Gefahr eines Lichtbogens besteht. 
  • Muss PSA gegen Berührungsgefahr getragen werden beim Entfernen / Wiedereinlegen von Kunststoffabdeckungen, wobei jedoch festgestellt wurde, dass keine Lichtbogengefahr besteht. 
  • Und muss die Anlage spannungsfrei gemacht werden, wenn man Metallabdeckungen entfernt oder wieder einlegt, wobei Berührungsgefahr oder Lichtbogengefahr bestehen kann. In diesem Fall muss die Anlage spannungsfrei und sichergestellt werden, andernfalls gilt dies als Arbeiten unter Spannung. 

Der notwendige Schutz gegen Lichtbögen wird durch den Wert der vorgelagerten Schutzvorrichtung(en) bestimmt und kann anhand der nachstehenden Tabelle ermittelt werden. Diese ist bis auf den Verweis auf Anhang B.6.101 unverändert, denn das ist jetzt Anhang B.6, inhaltlich aber identisch.

Gefahrenzone und PSA

In der 'alten' Norm gab es eine Tabelle (siehe unten) mit Abständen zu berührbaren, unter Spannung stehenden Teilen. Diese Abstände haben sich nicht geändert, aber es wurde deutlicher angegeben, welche PSA angewendet werden muss. Das war bisher noch etwas schwierig zwischen dem Normtext und den Anhängen zu finden. 

So lesen wir, dass die Gefahrenzone für elektrotechnische Arbeiten 50 cm beträgt, aber dass es zwei Ausnahmen gibt:

  • Bei der Durchführung von Messungen muss man innerhalb von 5 cm von berührbaren aktiven Teilen immer isolierende Handschuhe tragen.  
  • Und bei Bedienungshandlungen muss man innerhalb von 10 cm von berührbaren aktiven Teilen auch isolierende Handschuhe tragen. 

Weiter unten in diesem Dokument ist auch das Flussdiagramm enthalten, das einen guten Einblick gibt, wann welche PSA getragen werden muss.

 

Tragbare Geräte zum Erden und Kurzschließen

Art. 3.5.6. wurde in der vorherigen Runde nicht übernommen und ist nun anscheinend doch berücksichtigt. Dies betrifft tragbare Geräte, die berührungssicher an Teile der elektrischen Anlage zum Erden, Kurzschließen oder Erden und Kurzschließen angeschlossen werden können. In der Anmerkung lesen wir, dass es sich hierbei um Erdungskomponenten, Kurzschlusskomponenten und eine oder mehrere Isolierkomponenten wie Erdungsstangen handelt. 


SELV-, PELV- und FELV-Schaltkreise

Dies sind Stromkreise, die maximal 50VAC oder 120VDC liefern. Es wurde hinzugefügt, dass ein SELV- oder PELV-Stromkreis unter normalen Bedingungen sicher ist, aber in feuchten (Kriech-)Räumen oder Baustellen gefährlich sein kann.


Risikobeurteilung vor Arbeitsbeginn

In Art. 4.1, der sich mit dem sicheren Betrieb befasst, wurde konkreter festgelegt, dass vor Beginn der Arbeiten in der Umgebung oder an elektrischen Anlagen und/oder Arbeitsmitteln eine Risikobeurteilung durchgeführt werden muss. Ergibt diese Risikobeurteilung, dass die Arbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden können, müssen die Arbeiten eingestellt und die Arbeitsverantwortlichen unverzüglich informiert werden. Und, wenn Defekte oder Störungen auftreten, muss der Anlagenverantwortliche unverzüglich informiert und sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.  

Des Weiteren ist in 4.1.101 festgelegt, dass der Anlagenverantwortliche den sicheren Betrieb regelmäßig evaluieren muss, auch das ist neu.

 

Arbeiten unter Spannung

In Art. 3.4.4., der sich mit Arbeiten unter Spannung befasst, wurde hinzugefügt, dass ein Lichtbogen auch durch herabfallende Gegenstände oder Teile entstehen kann. Das ist in der Tat so.


Trennen

Alt Neu 
Völliges Freimachen eines Gerätes oder Stromkreises von anderen Geräten oder Stromkreisen. Völliges Freimachen eines Gerätes oder Stromkreises von anderen Geräten oder Stromkreisen, um diese damit von jeder Form elektrischer Energie zu isolieren.


Elektrische Arbeitsmittel + Erdungsgarnituren und Arbeitserdungen

In der „alten“ Norm gab es bereits eine Liste, was genau unter elektrischen Arbeitsmitteln zu verstehen war, denn, wie vielleicht bekannt, fallen darunter auch die persönlichen Schutzausrüstungen (für Arbeiten an elektrischen Anlagen) und somit nicht nur die elektrischen Geräte. Hinzugefügt wurden nun „Erdungsgarnituren“ und „Arbeitserdungen“. 

 Alt  Neu 
Elektrische Werkzeuge
idem
Elektrische Maschinen, fest oder nicht fest angeschlossen idem
Handlampen und andere tragbare Lampen idem
Stromverbrauchende Geräte, wie: Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Laborgeräte, PCs, Drucker und Staubsauger
idem
Bewegliche Leitungen
idem
Bewegliche elektrische Messgeräte
idem
Persönliche Schutzausrüstung
idem
Handwerkzeuge für Arbeiten unter Spannung
idem
Bewegliche Schalt- und Verteilungsanlagen idem

Erdungsgarnituren

Arbeitserdungen


Änderungen bei der Prüfung elektrischer Arbeitsmittel

Die Tabelle mit maximalen Widerstandswerten der Schutzleitung für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel wurde nicht geändert, außer dass sie jetzt in Anhang R.3 zu finden ist.

Auch die Werte des Isolationswiderstandes und des Ableitstroms wurden nicht geändert, sie stehen jedoch in Tabelle R.1 und R.2 (Geräte mit Heizelementen).

Die visuellen Inspektionspunkte sind ebenfalls unverändert, stehen aber in Anhang R.1. Ebenso sind die durchzuführenden Messungen unverändert, mit Ausnahme der Prüfung des Fehlerstromschutzschalters. Dort lesen wir in Anhang R.4, dass man zuerst den Fehlerstromschutzschalter mit einem Messgerät durchströmen muss und erst danach den Testknopf benutzen darf. Die maximale Auslösezeit ist bei 300 ms geblieben, und es wurde hinzugefügt, dass diese Auslösezeit bei selektiven Fehlerstromschutzschaltern zwischen 130 ms und 500 ms liegt.

Wörtlich steht da: "Die korrekte Funktion des Prüftasters am Fehlerstromschutzschalter kann erst nach der Messung überprüft werden". 

Wir haben hierfür eine Online-Schulung + Messgerät eingerichtet, in der wir Ihnen zeigen, wie das geht.


Festlegung von PSA für elektrotechnische Arbeiten

Des Weiteren ist ein Flussdiagramm in Anhang S enthalten, das übersichtlicher ist als die vorherigen Tabellen in Anhang G. Mit dem Flussdiagramm wurde visuell dargestellt, was eigentlich bereits in den Tabellen stand und steht, aber sicherlich einen Mehrwert hat.

Überwachung

Ob Überwachung notwendig ist, wurde in Anhang C geregelt, und tatsächlich ist dies immer noch in Anhang C untergebracht. Wir konnten jedoch keine Änderungen in der Art und Häufigkeit der Überwachung feststellen.

 

Zeichnungen

Bekanntlich müssen technische Schemas, Zeichnungen und dergleichen aktuell und vorhanden sein. Nun wurde hinzugefügt: „Daten und Einstellungen von Schutzvorrichtungen“, auch davon muss der IV-Verantwortliche Informationen bereithalten.

 

Bedienungshandlungen

In Art. 5.2. wurde der Text etwas klarer gefasst und lautet nun wie folgt: „Es gibt zwei Arten von Bedienungshandlungen: 

  1. Bedienungshandlungen mit Schaltgeräten, die dafür vorgesehen sind, wie das Ein- oder Ausschalten des elektrischen Zustands einer Anlage oder Netzkonfiguration, aber auch das Starten oder Stoppen von Maschinen oder Geräten.
  2. das Trennen, Abklemmen oder Aufheben einer Trennung, das Wiederanschließen von elektrischen Anlagen, Teilen davon oder Geräten zur Durchführung von Arbeiten. 

 

Schalten mit Lichtbogengefahr

Wenn bei einer Bedienungshandlung Lichtbogengefahr besteht, lesen wir im neuen Art. 5.2.6, dass nur die Ausführenden anwesend sein dürfen und dass sie auf die richtige Weise gegen Lichtbögen geschützt sein müssen. Und, dass solche Arbeiten nur von benannten Personen durchgeführt werden dürfen. Aber auch, dass die Lichtbogengefahr in Tabelle 101 und Anhang B 6 festgestellt werden kann, worüber später mehr.

 

Messgerät Kategorie III

In Artikel 5.2. wurde als Anmerkung hinzugefügt, dass bei der Durchführung von Messungen an Hauptschalt- und Verteilungsanlagen ein Messgerät von mindestens Kategorie III gemäß der NEN-EN-IEC 61010-Reihe verwendet werden muss. Weiter unten in Anhang H lesen wir, dass die blanken Spitzen des Messgeräts vorzugsweise nicht länger als 4 mm sein dürfen.

 

Prüfungen elektrischer Anlagen

In Art. 5.3.2 sehen wir, dass die Elektrotechnisch unterwiesene Person auch unter Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen muss, wenn sie Prüfungen an der elektrischen Anlage durchführt. Zuvor durfte sie dies eigenständig tun, aber das ist nun hinfällig. Im Übrigen kenne ich keine Elektrotechnisch unterwiesene Person, die Prüfungen an elektrischen Anlagen durchführt, aber das nur nebenbei.

 

Inspektion elektrischer Anlagen

Die Inspektionspunkte für elektrische Anlagen sind in Anhang Q aufgeführt. 

Nachfolgend die Übersicht der sichtbaren Prüfung, es ist zu erkennen, dass diese nahezu unverändert ist und ein Punkt hinzugekommen ist: „Die Kontrolle der Stromverteilung in parallel angeschlossenen Kabeln zur Feststellung einer Überlastung der einzelnen Kabel/Adern.“ 

 Alt  Neu
a) die notwendigen Zeichnungen vorhanden sind und die richtigen Informationen enthalten; 
idem
b) die verschiedenen (Installations-)Teile eindeutig identifizierbar sind;  idem
c) eventuell vorhandene Beschädigungen keine Gefahr verursachen;  idem
d) keine sichtbaren Anzeichen von Überhitzung vorhanden sind,  idem
e) das elektrische Material mindestens den Installationsanforderungen entspricht, wie 
beispielsweise in den Produktnormen, Installationsnormen und Lieferantenvorschriften festgelegt; 
idem
f) die für Bedienung und Wartung vorgesehenen Gänge und Fluchtwege ausreichend geräumig und gut zugänglich sind;  idem
g) die Verbindungen der sichtbaren Schutzleiter, einschließlich Potentialausgleichsleiter, in Ordnung sind;  idem
h) die richtigen Schutzvorrichtungen vorhanden und richtig eingestellt sind;  idem
i) die Sicherheitsketten in Ordnung sind;  idem
j) die vorhandenen Spannungsanzeiger und Voltmeter funktionieren; 
idem
k) die elektrische Installation den aktuellen Nutzungsanforderungen entspricht.  idem
x die Kontrolle der Stromverteilung in parallelgeschalteten Kabeln, um eine Überlastung der einzelnen Kabel/Adern festzustellen. 

 

Die 5 Sicherheitsregeln

Die 5 Sicherheitsregeln sind nahezu unverändert, außer dass zusätzlich zur Feststellung der Spannungsfreiheit in bestimmten Fällen auch geprüft werden muss, ob die Anlage stromlos ist.

  1. Trennen.
  2. Sichern gegen Wiedereinschalten.
  3. Kontrollieren, ob die elektrische Anlage spannungsfrei und bei Bedarf stromlos ist.
  4. Erden und Kurzschließen.
  5. Aktive Teile abschirmen.

Zu 1. Trennen

Beim Trennen muss der Teil der elektrischen Anlage von allen Versorgungsquellen getrennt sein. Es wurde jedoch hinzugefügt, dass der Nullleiter getrennt werden muss, wenn er kein ausreichendes Erdpotential aufrechterhält. 

Zu 2. Sichern gegen Wiedereinschalten

Hier wurde textlich etwas verschoben und ein separater Artikel über das „Ferndieinschalten“ aufgenommen, aber diese Thematik war auch schon in der alten Norm enthalten.

Zu 3. Kontrolle auf Spannungsfreiheit

Der spannungsfreie Zustand muss weiterhin so nah wie möglich am Arbeitsplatz festgestellt werden. Und wenn auch Erdungssysteme und die DC-Seite von PV-Anlagen (Solarpanels) betroffen sind, kann es notwendig sein, auch den stromlosen Zustand festzustellen.

Der spannungsfreie Zustand muss bei allen aktiven Teilen gegenüber Erde und zwischen den aktiven Teilen untereinander festgestellt werden. Nach der Trennung muss die Anlage spannungsfrei sein, wobei Restenergien wie die Entladung von Kondensatoren, Kabeln und Frequenzumrichtern berücksichtigt werden müssen. 

Zu 4. Erden und Kurzschließen

Der Text für Erden und Kurzschließen ist unverändert und muss immer noch angewendet werden, wenn nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob (Teile) der Anlage spannungsfrei bleiben, z.B. bei einer unübersichtlichen Anlage oder wenn eine Fremdeinspeisung möglich ist oder eine Leitung elektrisch beeinflussbar ist. In solchen Fällen muss die Anlage geerdet und kurzgeschlossen werden. Weiter unten ist zu lesen, dass die Ausrüstung zum Erden und Kurzschließen für den höchsten möglichen Kurzschlussstrom geeignet sein muss. Außerdem kann am Arbeitsplatz tragbare Ausrüstung zum Erden und Kurzschließen angebracht werden, und wir lesen, dass diese nicht kurzschlussfest sein muss. 

Zu 5. Abschirmen aktiver Teile

Dieser Punkt wurde nicht geändert, daher müssen berührbare unter Spannung stehende Teile (aktive Teile) weiterhin abgeschirmt werden.

Nach dem Spannungsfreischalten der Anlage müssen sich die Ausführenden davon überzeugen (lassen), dass die Anlage tatsächlich spannungsfrei ist, und in der neuen Norm wurde hinzugefügt, dass sie eine „eigene Sicherung gegen Wiedereinschalten“ anbringen müssen, was in der Praxis bedeutet, dass die Ausführenden ein persönliches Vorhängeschloss anbringen.

 

Autor: Drs. Richard Winter

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