Risikoanalyse bestehender Maschinen

Auf der Grundlage der EU-Richtlinie über Arbeitsmittel müssen Sie in regelmäßigen Abständen eine Risikobeurteilung für die vorhandenen Maschinen durchführen. So stoßen wir in der täglichen Praxis auf Maschinen und Anlagen, die gut und gerne 40 oder 50 Jahre alt sind, zum Beispiel die großen hydraulischen (unverwüstlichen) Pressen. Da die CE-Kennzeichnung damals noch nicht existierte und die Anforderungen weniger streng waren, müssen solche Maschinen auf ihre Sicherheit beurteilt werden.

Dazu verwenden Sie die Vorlage für die Risikobeurteilung, die auf der Richtlinie für Arbeitsmittel basiert, wobei Sie auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie berücksichtigen müssen.

In der Praxis ergeben sich dabei oft Dinge wie das Anbringen zusätzlicher Schutzvorrichtungen, unsachgemäße Einführung des Versorgungskabels, falsch ausgeführter oder fehlender Not-Aus usw.

Bei der Durchführung der Risikobeurteilung werden mechanische Gefahren (Bewegung, Quetschstellen, Schnittgefahren), elektrische Gefahren, thermische Gefahren (Hitze, Brand), Lärm und Vibrationen sowie Stoffe und Emissionen berücksichtigt.

Anschließend wird die Beurteilung auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der Gefahr, des Schweregrads möglicher Verletzungen oder Schäden und der Häufigkeit der Exposition vorgenommen.

Zur Beurteilung der Risiken verwenden Sie eine Beurteilungsmethode, die Sie hier finden.

Auf Wunsch können wir die Risikobeurteilungen für Sie durchführen; nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf. Wir antworten noch am selben Tag.

Philip Warneke

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